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Bankgeschäfte

Bankgeschäfte sind im Bankwesen die in § 1 Kreditwesengesetz (KWG) abschließend aufgezählten Geschäftsarten, zu denen insbesondere folgende gehören:

  • Einlagengeschäfte

  • Kreditgeschäfte

  • Wertpapiergeschäfte

  • Zahlungsverkehrsgeschäfte

Alle Bankgeschäfte werden im Rahmen einer Legaldefinition inhaltlich und vom Umfang her im KWG vorgegeben. Unternehmen, die Bankgeschäfte in Deutschland betreiben wollen, benötigen nach § 32 KWG eine Erlaubnis der Bankenaufsicht.


Quellen

Weblinks