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Bankgeschäfte
Bankgeschäfte sind im Bankwesen die
in § 1 Kreditwesengesetz (KWG)
abschließend aufgezählten Geschäftsarten, zu denen insbesondere
folgende gehören:
Alle Bankgeschäfte werden im Rahmen einer
Legaldefinition inhaltlich und vom Umfang her im KWG vorgegeben.
Unternehmen, die Bankgeschäfte in Deutschland betreiben wollen,
benötigen nach § 32 KWG eine
Erlaubnis der Bankenaufsicht.
Quellen
Weblinks