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Komplementärwährung
Eine Komplementärwährung (frz.
complément „Ergänzung“) ist ein
Zahlungsmittel,
das den Charakter einer Komplementarität hat. Sie ist die
Vereinbarung innerhalb einer Gemeinschaft, etwas zusätzlich neben
dem offiziellen Geld als Tauschmittel zu akzeptieren.
Eine zusätzliche Währung kann eine Ware,
eine Dienstleistung oder eine geldäquivalente Gutschrift sein. Sie
wird in dem Sinne als „Geld“ aufgefasst, dass sie die ursprüngliche
und eigentliche Funktion des Geldes als „Tauschmittel“ erfüllt.
Komplementärwährung kann auch eine ausländische, stärkere Währung
sein. So übt der
US-Dollar diese Funktion in weiten Teilen der Welt mit schwacher
einheimischer Währung aus.
Ziel einer solchen Vereinbarung ist es,
bestehende soziale, ökonomische und ökologische Ungleichgewichte zu
kompensieren, die sich aus der Monopolstellung der offiziellen
Währung bei lang
andauernder Knappheit ergeben könnten, ohne die Standardwährung
gänzlich zu verdrängen.
Je nach Verwendungszweck und Geltungsbereich
werden bereits seit vielen Jahrhunderten kombinierte Währungssysteme
innerhalb von Gemeinschaften erfolgreich praktiziert. Meist wird es
so gehandhabt, dass Steuern nur mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel
beglichen werden können, Alltagsgeschäfte im Waren- und
Dienstleistungsbereich hingegen zu einem Teil auch mit der
Zweitwährung bezahlt werden können.
Schließlich kann es bei komplementären
Währungssystemen auch um effektive und nachhaltige Methoden zur
Bewahrung einer weltweiten kulturellen Vielfalt, um die
Verwirklichung von Selbstbestimmungsrechten und um die Vermeidung
lang anhaltender sozialer Unruhen gehen, sofern diese durch monetäre
Unterversorgung verursacht werden.
Beispiel Papua-Neuguinea
Papua-Neuguinea kennt neben dem „Kina“
(gesetzliches Zahlungsmittel) auch das traditionelle Muschelgeld der
einheimischen Bevölkerung, dessen Gebrauch einige Provinzregierungen
fördern.
Quellen