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			Währungssubstitution
			Währungssubstitution liegt vor, wenn die 
			Währung eines Staates als Zahlungsmittel im innerstaatlichen Verkehr 
			ganz oder teilweise durch eine ausländische Währung ersetzt wird
			Dabei kann es sich um eine offizielle politische Maßnahme handeln, 
			z. B. bei der 
			Dollarisierung in Ecuador oder bei der Verwendung des 
			Euro als Zahlungsmittel in Teilen des früheren Jugoslawien 
			(ausgenommen Slowenien, das reguläres Mitglied der Eurozone ist).
			Des Weiteren liegt Währungssubstitution auch vor im Falle der 
			informellen und ggf. illegalen Verwendung einer ausländischen 
			Währung in großem Umfang durch Privatpersonen, z. B. bei der weit 
			verbreiteten Verwendung der D-Mark in den früheren sozialistischen 
			Staaten. Dies drückt im Allgemeinen ein fehlendes Vertrauen in die 
			Stabilität der nationalen Währung als Zahlungs- und 
			Wertaufbewahrungsmittel aus, z. B. in einer Phase hoher Inflation. 
			Problematisch hierbei ist, dass informelle Währungssubstitution zu 
			einem weiteren Wertverlust der nationalen Währung führt und damit 
			die Inflation weiter beschleunigt.
			
			Quellen
			
			Weblinks