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Währungssubstitution
Währungssubstitution liegt vor, wenn die
Währung eines Staates als Zahlungsmittel im innerstaatlichen Verkehr
ganz oder teilweise durch eine ausländische Währung ersetzt wird
Dabei kann es sich um eine offizielle politische Maßnahme handeln,
z. B. bei der
Dollarisierung in Ecuador oder bei der Verwendung des
Euro als Zahlungsmittel in Teilen des früheren Jugoslawien
(ausgenommen Slowenien, das reguläres Mitglied der Eurozone ist).
Des Weiteren liegt Währungssubstitution auch vor im Falle der
informellen und ggf. illegalen Verwendung einer ausländischen
Währung in großem Umfang durch Privatpersonen, z. B. bei der weit
verbreiteten Verwendung der D-Mark in den früheren sozialistischen
Staaten. Dies drückt im Allgemeinen ein fehlendes Vertrauen in die
Stabilität der nationalen Währung als Zahlungs- und
Wertaufbewahrungsmittel aus, z. B. in einer Phase hoher Inflation.
Problematisch hierbei ist, dass informelle Währungssubstitution zu
einem weiteren Wertverlust der nationalen Währung führt und damit
die Inflation weiter beschleunigt.
Quellen
Weblinks