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Österreichische Krone
Die Krone, inoffiziell im Ausland
seit Einführung, von 1919 an in Österreich offiziell als „Österreichische
Krone“ bezeichnet, war die
Goldwährung
Österreich-Ungarns bis 1918 und die Währung der Republik
Österreich von 1918 bis 1925. Sie löste im Zuge der
Währungsreform von 1892 den
Gulden ab, der eine
Silberstandardwährung war. In der Umgangssprache bezeichnete man
die Goldmünzen zu 10, 20 und 100 Kronen als
„Goldkronen“. Bis 1900 war der Gulden neben der Krone gültiges
Zahlungsmittel, das Tauschverhältnis betrug zwei Kronen für einen
Gulden.
In der
österreichischen Reichshälfte entsprachen
100
Heller einer Krone (hergeleitet vom
Griechischen „κορώνα“ bzw.
Lateinischen „corona“ für „Krone“). In der
ungarischen Reichshälfte lautete die Bezeichnung „Korona“;
eine Korona entsprach 100
Filler.
Auf den Banknoten der
Österreichisch-ungarischen Bank (der Notenbank der
Doppelmonarchie; sie wurde mit kleinem u geschrieben) war der Name
der Währung auf der österreichischen Seite, da die Nationalitäten
laut
Dezemberverfassung 1867 gleichberechtigt waren, auch in anderen
Sprachen der Monarchie angeführt („koruna“, „korona“, „corona“,
„krona“, „kruna“, „coroană“), auf der ungarischen Seite, der
magyarischen Nationalitätenpolitik entsprechend, nur auf Ungarisch.
Während die Banknoten von der gemeinsamen
Notenbank herausgegeben wurden, erfolgte die Münzprägung zwischen
dem ungarischen und dem österreichischen Reichsteil getrennt. Daher
wiesen die Münzen jeweils nur Symbole der betreffenden
„Reichshälfte“ auf. Sie kursierten aber in ganz Österreich-Ungarn, –
wie heute die in den Euro-Staaten geprägten Münzen in der gesamten
Eurozone kursieren.
Der im Rahmen des
Goldstandards festgelegte Wechselkurs gegenüber der
Mark des
Deutschen Kaiserreiches betrug 1912 1,176 Kronen.
Nach Jahresbeginn 1919 trennten sich das
Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen (ab 1929 Jugoslawien
genannt), die
Tschechoslowakische Republik, der republikanische Staat
Deutschösterreich und das damals ebenfalls republikanische
Ungarn,
die die Kronenwährung (vorerst) beibehielten, durch Abstempelung
ihrer Banknoten von der früheren Gemeinschaftswährung.
Quellen