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Finanzdienstleistungsinstitut
Ein Finanzdienstleistungsinstitut ist
laut deutschem Kreditwesengesetz ein Unternehmen, das
Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang
erbringt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten
Geschäftsbetrieb erfordert, und das kein
Kreditinstitut
ist. Die Abgrenzung zu Kreditinstituten wird gewählt, um für diese
Institutsgruppe etwas geringere Anforderungen durch die
Finanzmarktaufsicht definieren zu können.
Die Tätigkeit als Finanzdienstleistungsinstitut ist an eine
Erlaubnis der BaFin geknüpft. Für diese Erlaubnis sind folgende
Nachweise zu erbringen:
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Eigenkapital
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bei Finanzdienstleistungsinstituten,
die nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten
handeln, in Höhe von mindestens 125.000 Euro,
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bei Finanzdienstleistungsinstituten,
die auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln, in
Höhe von mindestens 730.000 Euro,
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zuverlässige Geschäftsleiter und Eigner,
die die erforderliche fachliche Eignung nachweisen können
-
ein tragfähiger Geschäftsplan.
Vor Erteilung der Erlaubnis hat die
Bundesanstalt die für das Institut in Betracht kommende
Sicherungseinrichtung zu hören.
In Österreich ist die Bezeichnung
Wertpapierfirma üblich.
Quellen
Weblinks