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Kreditgeld
Kreditgeld ist eine Forderung
gegenüber einer natürlichen oder juristischen Person, die dazu
verwendet werden kann, Waren und Dienstleistungen zu erwerben.
Scheidemünzen,
Banknoten, Buchgeld und
elektronisches Geld sind Kreditgeld und stellen eine Forderung
gegenüber dem jeweiligen Emittenten, beispielsweise einer Bank, dar.
Die Akzeptanz von Kreditgeld geschieht aufgrund von Vertrauen
gegenüber dem Emittenten oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften.
Kreditgeld, dessen Akzeptanz auf gesetzlichen Vorschriften beruht,
wird manchmal als Fiatgeld bezeichnet.
Weil unter Geld ein Unterpfand zu verstehen
ist, welches für Leistung oder Waren getauscht werden kann, um
später Erwerbsansprüche an anderen Leistungen oder Waren stellen zu
können, ist das Schaffungsprinzip von Kreditgeld in zeitlich
umgekehrter Reihenfolge zu erkennen, d.h. noch ohne Leistung bereits
Zahlungen (Erwerbsansprüche) tätigen zu können. Leistung soll danach
erfolgen, woraus die jeweilige Forderung aus dem Kreditverhältnis
nachträglich zu begleichen gehofft wird. Insofern ist Kreditgeld mit
„Rückleistungsdruck“ der jeweiligen Schuldenhöhe (und anderen
materiellen Sicherheiten) als hinterlegt zu verstehen. Kreditgeld
entsteht also aus vorgezogenem Konsum, bzw. aus vorgezogener
Investition und dies verhilft der Konjunktur zu Wachstum, bzw. wirkt
wirtschaftlicher Rezession entgegen.
Quellen
Weblinks