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Leitzins
Unter Leitzins versteht man den von
der zuständigen
Zentralbank festgelegten Satz zur Steuerung des Geld- und
Kapitalmarkts. Er legt denjenigen
Zinssatz fest, zu dem sich
Geschäftsbanken bei einer Zentral- oder Notenbank gegen
Verpfändung
notenbankfähiger Sicherheiten oder unter Eingehung eines
Wertpapierpensionsgeschäftes
Zentralbankgeld beschaffen können.
Wichtigste Sätze sind beispielsweise der
Mindestbietungssatz des Hauptrefinanzierungsinstruments der
Europäischen Zentralbank (EZB), die
Repo Rate der
Bank of England, die nominale Federal Funds Rate des amerikanischen
Fed, die London Interbank Offered Rate (LIBOR)
und die European Interbank Offered Rate (EURIBOR).
Diese geldpolitischen Instrumente werden u.
a. deshalb als Leitzinsen bezeichnet, weil ihnen ein großer Einfluss
auf den gesamten Refinanzierungsmarkt und damit die
Liquidität in dem jeweiligen Währungsraum beigemessen wird.
In Deutschland historisch relevante
Leitzinssätze waren der
Diskontsatz, zu dem die Geschäftsbanken
Wechsel bei der Zentralbank rediskontieren konnten, sowie der
Lombardsatz, zu dem Wertpapiere bei der Zentralbank verpfändet
wurden. Die Rediskontierung spielte mit Abnahme des traditionellen
Handelswechselgeschäftes jedoch zunehmend eine untergeordnete Rolle,
wodurch der Lombardsatz in den Vordergrund rückte.
Seit Mitte der 1980er Jahre, spätestens
jedoch mit Übernahme der Zentralbankgeschäfte durch die EZB, setzten
sich die Offenmarktgeschäfte im Euroraum durch und lösten damit den
Lombardsatz als wichtigsten Leitzins ab.
Quellen
Weblinks