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			Sichteinlagen
			Sichteinlage ist im Kreditwesen die 
			Bezeichnung für Bankguthaben, bei denen keine Laufzeit oder 
			Kündigungsfrist vereinbart ist oder deren Laufzeit oder 
			Kündigungsfrist weniger als ein Monat beträgt. Regelfall sind die 
			täglich fälligen Sichteinlagen. Der Begriff stammt von Einlagen, 
			über die der Gläubiger auf Sicht – also jederzeit – durch 
			Barabhebung oder im unbaren
			
			Zahlungsverkehr verfügen kann, ohne seine Absicht dem 
			kontoführenden Kreditinstitut vorher anzeigen zu müssen.
			
			
			Quellen
			
			Weblinks