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Sichteinlagen
Sichteinlage ist im Kreditwesen die
Bezeichnung für Bankguthaben, bei denen keine Laufzeit oder
Kündigungsfrist vereinbart ist oder deren Laufzeit oder
Kündigungsfrist weniger als ein Monat beträgt. Regelfall sind die
täglich fälligen Sichteinlagen. Der Begriff stammt von Einlagen,
über die der Gläubiger auf Sicht – also jederzeit – durch
Barabhebung oder im unbaren
Zahlungsverkehr verfügen kann, ohne seine Absicht dem
kontoführenden Kreditinstitut vorher anzeigen zu müssen.
Quellen
Weblinks