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Tafelgeschäft

Tafelgeschäfte sind allgemein alle Zug um Zug-Bankgeschäfte, bei denen der Bankkunde gegen Barzahlung am Bankschalter - also „über die Tafel“ - eine sofortige Gegenleistung vom Kreditinstitut erhält, ohne dass Bankkonten des Kunden hierfür eingeschaltet werden müssen.

Typische Tafelgeschäfte dieser Art sind der Kauf oder Verkauf von Sorten, Edelmetallen und Reiseschecks am Bankschalter. In einem weiteren Sinn gilt der Kauf von Reiseschecks oder ausländischen Zahlungsmitteln ebenfalls als Tafelgeschäft, wenn die Bezahlung nicht über ein Bankkonto erfolgt.

Der Begriff wurde jedoch im Rahmen der Debatte über die Steuerehrlichkeit eingeengt auf den Kauf und Verkauf von Effekten. Dabei sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten, weil mit Wertpapieren – anders als bei Sorten und Edelmetallen – steuerpflichtige Zinserträge verbunden sind.

Der ähnlich lautende englische Begriff Over-the-counter-Produkte (OTC) ist ein allgemeinerer Begriff für nichtbörslich gehandelte Papiere, der auch Papiere erfasst, die nicht ausgehändigt werden (können).

Unterschreiten die Tafelgeschäfte bestimmte Schwellenbeträge, bleibt der Bankkunde anonym, da durch Barzahlung seine Bankkonten nicht berührt werden und die Transaktion durch Kreditinstitute nicht aufgezeichnet wird. Diese Anonymität des Bankkunden wird jedoch bei Überschreitung von zwei Schwellenbeträgen aufgehoben:

  • Annahme und Abgabe von Bargeld, Wertpapieren oder Edelmetallen von mehr als 15.000 Euro, unabhängig davon, ob ein Bankkonto eingeschaltet wird;

  • An- und Verkauf von Sorten von mehr als 2.500 Euro, wenn kein Bankkonto eingeschaltet wird; bei Einschaltung eines Bankkontos gilt die Schwelle von mehr als 15.000 Euro

Bei Grenzüberschreitungen muss der Reisende innerhalb der EU auf Nachfrage, außerhalb der EU und zurück eine schriftliche Auflistung über Bargeld, Wertpapiere und fällige Zinsscheine deklarieren, wenn sie den Schwellenbetrag von 10.000 Euro überschreiten.


Quellen

Weblinks