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Tafelgeschäft
Tafelgeschäfte sind allgemein alle Zug um Zug-Bankgeschäfte, bei
denen der Bankkunde gegen Barzahlung am Bankschalter - also „über
die Tafel“ - eine sofortige Gegenleistung vom Kreditinstitut erhält,
ohne dass Bankkonten des Kunden hierfür eingeschaltet werden müssen.
Typische Tafelgeschäfte dieser Art sind der Kauf oder Verkauf von
Sorten,
Edelmetallen und
Reiseschecks am Bankschalter. In einem weiteren Sinn gilt der
Kauf von Reiseschecks oder ausländischen Zahlungsmitteln ebenfalls
als Tafelgeschäft, wenn die Bezahlung nicht über ein Bankkonto
erfolgt.
Der Begriff wurde jedoch im Rahmen der Debatte über die
Steuerehrlichkeit eingeengt auf den Kauf und Verkauf von
Effekten. Dabei sind
jedoch einige Besonderheiten zu beachten, weil mit Wertpapieren –
anders als bei Sorten und Edelmetallen – steuerpflichtige
Zinserträge verbunden sind.
Der ähnlich lautende englische Begriff
Over-the-counter-Produkte (OTC) ist ein allgemeinerer
Begriff für nichtbörslich gehandelte Papiere, der auch Papiere
erfasst, die nicht ausgehändigt werden (können).
Unterschreiten die Tafelgeschäfte bestimmte Schwellenbeträge,
bleibt der Bankkunde anonym, da durch Barzahlung seine Bankkonten
nicht berührt werden und die Transaktion durch Kreditinstitute nicht
aufgezeichnet wird. Diese Anonymität des Bankkunden wird jedoch bei
Überschreitung von zwei Schwellenbeträgen aufgehoben:
-
Annahme und Abgabe von Bargeld, Wertpapieren oder
Edelmetallen von mehr als 15.000 Euro, unabhängig davon, ob ein
Bankkonto eingeschaltet wird;
-
An- und Verkauf von Sorten von mehr als 2.500 Euro, wenn
kein Bankkonto eingeschaltet wird; bei Einschaltung eines
Bankkontos gilt die Schwelle von mehr als 15.000 Euro
Bei Grenzüberschreitungen muss der Reisende
innerhalb der EU auf Nachfrage, außerhalb der EU und zurück eine
schriftliche Auflistung über Bargeld, Wertpapiere und fällige
Zinsscheine deklarieren, wenn sie den Schwellenbetrag von 10.000
Euro überschreiten.
Quellen
Weblinks