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Kredit

Ein Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“) ist die Gebrauchsüberlassung von Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbaren Sachen (Warenkredit) auf Zeit. Darlehensverträge, Abzahlungskäufe, Stundungen, Wechsel stellen typische Beispiele für Kredite dar. Durch den Kreditnehmer im Regelfall zukünftig zurückzugewähren ist bei Geldkrediten der Nennbetrag der kreditierten Geldsumme und bei Warenkrediten eine der kreditierten Ware gleiche Ware. Da der Kreditnehmer nicht verpflichtet ist, dieselben Banknoten und Münzen oder dieselbe Ware, die er empfangen hat, herauszugeben, darf er die Banknoten, Münzen oder Waren nicht nur nutzen, sondern mit ihnen nach Belieben verfahren. Oftmals ist ein Kredit entgeltlich, sodass durch den Kreditnehmer neben Rückgewähr des kreditierten Gegenstandes normalerweise Zinsen zu zahlen sind.

Die Vergabe von Krediten durch Banken (nicht private Geldgeber) erhöht die Geldmenge, die Rückzahlung wiederum reduziert sie. Die Bank überlässt dem Kreditnehmer selbst erzeugtes Geld gegen Zahlung eines Zinses. Jedem Kredit steht gemäß der doppelten Buchführung eine Forderung in gleicher Höhe gegenüber. Das gilt nicht nur für das Buchgeld der Banken, sondern auch für die als Kredit ausgezahlten Geldscheine und Münzen. Hier hat der Inhaber des Geldes theoretisch eine Forderung gegen die Zentralbank und diese einen Kredit beim Geldinhaber; eine Einlösbarkeit bei der Zentralbank in andere Werte besteht bei dem heutigen „Fiat-Money“ jedoch nicht mehr. Alles Kreditgeld entsteht durch Kreditvergabe und Ankauf von Aktiva durch Banken und verschwindet durch Kredittilgung und Verkauf von Aktiva durch Banken wieder.

 


Quellen

Weblinks