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Währungsreform
Eine Währungsreform bedeutet eine
Änderung relevanter Merkmale einer
Währung. Die Währung
wird durch die für die Volkswirtschaft zuständige Legislative in der
Währungsverfassung definiert; sie ist das durch Gesetz erlassene
Geld eines bestimmten zeitlich und räumlich begrenzten Gebietes, des
Währungsgebietes. Durch eine Währungsreform werden unterschiedliche
Umrechnungskurse für Bargeld,
Bankguthaben und Verbindlichkeiten gesetzlich festgelegt.
In der Regel ist mit einer Währungsreform
auch eine Änderung des Namens der
Währung verbunden.
Findet lediglich eine einfache Umrechnung
aller Preise und Werte zu einem einheitlichen Kurs statt, so spricht
man auch von einer Währungsumstellung. Ein Sonderfall einer
Währungsreform ist die Abschaffung einer Währung. Dies
geschieht durch (freiwillige oder erzwungene) Einführung der Währung
eines anderen Landes (Fremdwährung).
In den alten Bundesländern
Deutschlands wird der Begriff oft auch als Synonym für die
Einführung der Deutschen Mark im Juni 1948 verwendet;
dagegen steht er in den neuen Bundesländern
eher für die Einführung der Währungs-, Wirtschafts- und
Sozialunion am 1. Juli 1990.
Quellen
Weblinks