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Europäisches System der Zentralbanken (ESZB)
Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) besteht aus der Europäischen
Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken (NZB) aller Staaten der Europäischen Union. Die Einführung des ESZB im Rahmen der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion wurde im Vertrag von Maastricht 1992 beschlossen und am 1. Januar 1999 durchgeführt.
Das geldpolitische Primärziel des ESZB ist die Gewährleistung von Preisniveaustabilität. Falls dieses erreicht ist, soll es als Sekundärziel die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Europäischen Union unterstützen.
Das ESZB ist nicht zu verwechseln mit dem Eurosystem. Während
das ESZB alle EU-Staaten umfasst, gehören dem Eurosystem neben der
EZB nur die nationalen Zentralbanken der Staaten der Eurozone an, also der
Staaten, die den Euro als Währung eingeführt haben.
Aufgaben
- Die Geldpolitik der Gemeinschaft festlegen und ausführen
- Devisengeschäfte durchführen im Rahmen der Wechselkurspolitik
- Die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten halten und verwalten
- Zur Aufsicht über Kreditinstitute und zur Finanzmarktstabilität beitragen
- Das reibungslose Funktionieren des Zahlungsverkehrs fördern
Organe
- Europäische Zentralbank (EZB)
- EZB-Direktorium: Setzt sich aus dem Präsidenten der EZB, dem
Vizepräsidenten der EZB sowie vier weiteren Personen zusammen.
Das Direktorium besteht daher aus sechs Mitgliedern. Seine
Aufgabe ist es, an den Rechtsentscheidungen mitzuwirken und
diese anschließend auszuführen.
- EZB-Rat: Besteht aus dem EZB-Direktorium, sowie den
Präsidenten der nationalen Zentralbanken der teilnehmenden
Länder, d.h. der Eurostaaten. Er legt die Geldpolitik der Union
fest und erlässt die für die Ausführung notwendigen Richtlinien.
Eine Tagung findet in der Regel alle 14 Tage statt.
- Erweiterter Rat: Er wird vom Präsidenten und Vizepräsidenten
der EZB, sowie allen Präsidenten der nationalen Zentralbanken
der teilnehmenden und nicht teilnehmenden Länder besetzt und hat
in erster Linie Beratungsfunktionen. Zudem strebt er danach,
statistische Daten zu erheben und bei der Berichterstattung
mitzuwirken.
- Nationale Zentralbanken (NZBen)
- Zentralbanken der am Euro teilnehmenden Länder: Haben die
Aufgabe bei Ratsentscheidungen mitzuwirken und führen Weisungen
des Direktoriums aus.
- Zentralbanken der nicht am Euro teilnehmenden Länder: Nehmen
über den Erweiterten Rat beratende und berichtende Aufgaben im
ESZB wahr.
Nationale Zentralbanken
Der Begriff nationale Zentralbank (NZB) bezeichnet die einzelstaatliche Zentralbank eines EU-Mitgliedstaates.
Die deutsche nationale Zentralbank ist die Deutsche Bundesbank, die österreichische NZB ist die Oesterreichische Nationalbank.
Aufgaben der Nationalen Zentralbanken
- Technische Durchführung der geldpolitischen Beschlüsse des EZB-Rates.
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Verwaltung der nationalen Devisenreserven
- Erstellung der Zentralbankbilanz
- Erstellung der nationalen Zahlungsbilanz (Erhebung der notwendigen statistischen Daten)