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Nennwert von Zahlungsmitteln
Der Nennwert oder Nominalwert von Zahlungsmitteln gibt als Kombination eines Zahlenwertes und einer Währungseinheit an, welchen gesetzlichen Wert die Zahlungsmittel einer Währung entsprechend ihrer Stückelung haben. Er wird durch die herausgebende Institution, meistens die Nationalbank, festgelegt. Üblicherweise wird er auf das Zahlungsmittel gedruckt oder in dieses geprägt. Allerdings gab es in
der Vergangenheit auch Münzen, in die kein Nominalwert geprägt war, wie bei antiken Münzen, Pfennigen des Mittelalters oder auch bei vielen neuzeitlichen Dukaten, die aber trotzdem einen Nominalwert oder Münzwert haben.
Sammlermünzen (besonders Gedenkmünzen sowie alte und seltene Münzen) können einen Sammlerwert haben, der oft weit über dem Nennwert liegt. Bei Münzen aus Edelmetallen übersteigt oft der Metallwert (Eigenwert des Materials) den Nennwert.
Falls die herausgebende Stelle ein Zahlungsmittel nur eingeschränkt einlöst, die allgemeine Umlauffähigkeit nicht garantiert oder es gar für ungültig erklärt, kann der tatsächliche Wert aber auch unter dem Nennwert liegen. Der Wert, zu dem ein Zahlungsmittel in einer Transaktion tatsächlich akzeptiert wird, heißt Kurswert. Bei stabilen und regulierten Währungsverhältnissen sind der Nennwert und der Kurswert identisch;