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Europäische Wirtschafts- und
Währungsunion (EWWU)
Als Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, EWWU, (verkürzt auch Wirtschafts- und Währungsunion, WWU; inoffiziell auch Europäische Währungsunion, EWU; engl. Economic and Monetary Union, EMU) wird eine Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bezeichnet, sich ab dem 1. Juli 1990 durch die Umsetzung bestimmter wirtschafts- und währungspolitischer Regelungen in einem dreistufigen Prozess enger aneinander zu binden.[2] Das Hauptziel der EWWU-Regelungen ist die Ergänzung des Europäischen Binnenmarktes durch eine gemeinsame Währung mit hoher Preisniveaustabilität.[3]
Die 28 EU-Staaten haben bisher die EWWU-Vereinbarung in unterschiedlichem Maße umgesetzt. Es ist ungewiss – und angesichts der Euro-Krise seit Ausbrechen der griechischen Staatsschuldenkrise im Herbst 2009 auch unwahrscheinlich – dass alle EU-Staaten am Ende des Umsetzungsprozesses voll in die EWWU-Regelungen integriert sein werden. Die Währung Euro haben seit dem 1. Januar 2002 19 der 28 EU-Staaten eingeführt („Eurozone“): Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und die Republik Zypern. Diese 19 Staaten koordinieren ihre Wirtschafts- und Finanzpolitik im Rahmen der Euro-Gruppe. Von den übrigen neun EU-Staaten sind sechs verpflichtet, den Euro einzuführen, sobald sie die vereinbarten Konvergenzkriterien erreichen.
Die drei EU-Staaten Dänemark, Vereinigtes Königreich (Großbritannien) und Schweden haben de jure bzw. de facto eine Ausstiegsoption („Opt-out“) aus der Verpflichtung, den Euro einzuführen. Auch die neun EU-Staaten, die bisher nicht Teil der Eurozone sind, haben in verschiedenen Aspekten die EWWU-Regelungen umgesetzt und koordinieren bestimmte Bereiche ihrer Wirtschafts- und Währungspolitik mit der Gruppe der 19 Staaten der Eurozone.
Mitgliedstaaten der EWWU
Mitglieder der EWWU sind formal alle 28 EU-Länder, obwohl der
Begriff im engeren Sinn manchmal auf die 19 Mitgliedstaaten
beschränkt wird, die an der dritten Stufe teilnehmen, also den Euro
als
Währung eingeführt haben. Dabei handelt es sich um Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta,
die Niederlande, Österreich, Portugal, die Slowakei, Slowenien, Spanien und die Republik Zypern.
Neun weitere EU-Staaten haben den Euro bislang nicht eingeführt: Bulgarien, Dänemark, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien, Ungarn sowie das Vereinigte Königreich.
Für diese Staaten gelten unterschiedliche Arten von Ausnahmeregelungen: Während Dänemark und das Vereinigte Königreich durch eine sogenannte Opt-out-Klausel von Anfang an nicht zur Teilnahme an der EWWU verpflichtet waren, müssen alle anderen Staaten dem EU- und AEU-Vertrag zufolge den Euro als Währung einführen, sobald sie die EU-Konvergenzkriterien erfüllen. Eines dieser Kriterien ist der sogenannte Wechselkursmechanismus II (WKM II), bei dem die Währung des Landes zwei Jahre lang innerhalb einer gewissen Schwankungsbreite an den Eurokurs gekoppelt wird. Derzeit nimmt nur Dänemark am WKM II teil.
=> Perspektiven der Eurozone - Mögliche Erweiterungen, mögliche Ausstiege
Abgrenzung zur Eurozone
Der Ausdruck Eurozone (auch Euroraum, Euroland) wird im engeren Sinn meist als Bezeichnung für die neunzehn Länder benutzt, die den Euro als Währung eingeführt haben. Er ist in dieser Bedeutung synonym zum Begriff der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion im engeren Sinne.
Bisweilen wird Eurozone jedoch auch
im weiteren Sinn für alle Staaten verwendet, die den Euro nutzen,
auch wenn sie keine EU-Mitglieder sind. Hierzu zählen Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt, die aufgrund bilateraler Abkommen mit der EU das
Recht haben, den Euro als einzige Währung zu nutzen und in eng
begrenztem Umfang auch eigene Euromünzen prägen zu lassen, sowie
knapp zwanzig weitere Staaten bzw. Teile von Staaten, die den
Euro einseitig als Währung eingeführt oder den Kurs ihrer Währung an
die Leitwährung Euro gekoppelt haben.
=> Die Eurozone
Mitglieder der Eurozone (19) WKM-II-Mitglieder (0)WKM-II-Mitglieder mit Opt-out-Klausel (1: Dänemark)Sonstige EU-Mitglieder mit Opt-out-Klausel (1: Vereinigtes Königreich)Sonstige EU-Mitglieder ohne Opt-out-Klausel (7)Einseitige Verwender des Euros (Montenegro, Kosovo, Simbabwe) |
Debatte und Weiterentwicklung der EWWU
Auch nach Gründung der Währungsunion setzte sich die Debatte darüber fort, ob sie mehr Vor- oder Nachteile mit sich bringe und in welche Richtung sie gegebenenfalls weiterzuentwickeln sei. Angesichts einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung und steigender Euro-Kurse herrschte dabei zunächst eine optimistische Einschätzung vor. Auch während der Finanzkrise ab 2007 wurde die EWWU meist als Vorteil für die teilnehmenden Länder gesehen; so war sie ein wesentlicher Grund für den isländischen EU-Beitrittsantrag 2009 und auch in Staaten wie Dänemark stieg wieder das Interesse an einer EWWU-Mitgliedschaft.
Mit der griechischen Finanzkrise 2009/10, die sich rasch zur Eurokrise ausweitete, verschärfte sich allerdings auch die Diskussion über die Funktionsweise der EWWU und ihre allgemeinen Vor- und Nachteile wieder.
=> Perspektiven der Eurozone - Mögliche Erweiterungen, mögliche Ausstiege